Der von Heinz Thomas und Thomas Putzo begründete und nunmehr von Klaus Reichold, Rainer Hüßtege und Christian Seiler fortgeführte Kommentar informiert seit über 40 Jahren schnell und zuverlässig in allen zivilprozessualen und verfahrensrechtlichen Fragen. Sowohl in Ausbildung sowie der Praxis ist der Kommentar anerkannt und bewährt, wie nicht zuletzt die Auflagenzahl eindrucksvoll beweist.
Seit einigen Jahren ist die Zivilprozessordnung Schauplatz zahlreicher Reformbemühungen des Gesetzgebers, um Verfahren zu vereinfachen und nicht zuletzt auch zu beschleunigen. Trotz ständig wachsender Stoffmenge im Zivilprozessrecht und den angrenzenden Gebieten bleibt Thomas/Putzo auf das Wesentliche beschränkt und dabei trotzdem wissenschaftlich genau. Selbst auf komplizierte Einzelfragen weiß das Druckwerk meist eine präzise Antwort zu geben, zumindest jedoch einen zuverlässigen Überblick zu verschaffen - erstaunlich ist dies gerade in Anbetracht des vergleichsweise handlichen Formats.
Die Arbeit mit dem Handkommentar erfolgt mühelos, insbesondere bleibt Benutzern die Flut unverständlicher Abkürzungen erspart, wie sie leider in anderen Werken noch unverändert anzutreffen ist. Die Schriftgröße ist sicherlich grenzwertig, jedoch eindeutig der Kompaktheit geschuldet und somit gut hinnehmbar. Erfreulich geglückt ist die systematische Gliederung innerhalb der Kommentierungen, die sich oft an Prüfungsaufbauten orientiert und somit dazu beiträgt, in der Eile keinen wichtigen Punkt zu vergessen. Exemplarisch sei hier auf Rn. 15 vor § 253 ZPO verwiesen, der die allgemeinen und besonderen Prozessvoraussetzungen übersichtlich aufzählt und auch erläutert. Besonders hervorzuheben ist darüber hinaus, dass wichtige Formulierungsmuster durch Unterstreichung hervorgehoben und damit schneller zu finden sind; so etwa zur Abwendungsbefugnis (§ 711 ZPO).
In der Neuauflage aus dem April 2012 ist bereits das Gesetz zur Reform der Sachaufklärung in der Zwangsvollstreckung, welches erst am 1. Januar 2013 in Kraft tritt, bereits vollständig berücksichtigt. Zudem ergaben sich größere Änderungen in den §§ 115, 522, 835, 850k ZPO sowie auch durch das Gesetz über den Rechtsschutz bei überlangen Gerichtsverfahren und strafrechtlichen Ermittlungsverfahren. Darüber hinaus wurden zahlreiche Entscheidungen, neue Kommentare, Neuauflagen und Aufsätze eingearbeitet.
Dennoch ist der Reformprozess in der Zivilprozessordnung keineswegs beendet. Schon im Vorwort verweisen die Verfasser auf die nächste größere Änderung durch das Gesetz zur Förderung der Mediation sowie anderer Verfahren der außergerichtlichen Konfliktbeilegung. Dieses Gesetz dient u.a. der Umsetzung der europäischen Mediationsrichtlinie und wurde am 15.12.2011 vom Deutschen Bundestag verabschiedet. Der Bundesrat hat am 10.02.2012 den Vermittlungsausschuss angerufen. Die letzte Fassung des Gesetzes wurde allerdings schon in dieser Auflage berücksichtigt und an den entsprechenden Stellen im Kursivdruck eingearbeitet und kommentiert.
Fazit: Am Thomas/Putzo führt im Referendariat ohnehin kein Weg vorbei, da es der einzige im Assessorexamen zugelassene ZPO-Kommentar ist. Doch auch in der späteren Praxis gibt es einige sehr gute Gründe, diesem Werk treu zu bleiben: hohe Aktualität, systematisch übersichtliche, prägnante Schreibweise, gute Verständlichkeit und dank seiner Kompaktheit kommt ihm nur aufgrund des reichhaltigen Einzelwissens entscheidendes Gewicht zu.
jurabiblio-Wertung: ★★★★★
33. Aufl. 2012, 2.157 Seiten, Leinen | C.H. Beck | ISBN 978-3-406-62410-0
Reihe: Gelbe Erläuterungsbücher | € 58,- | Versandkostenfrei bestellen: Beck-Shop | Amazon
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