Bork - Allgemeiner Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs

Eine Reihe bedeutender Rechtswissenschaftler haben sich bereits in "Großen Lehrbüchern" dem Allgemeinen Teil des Bürgerlichen Gesetzbuchs gewidmet. Wirklich aktuell sind derzeit jedoch nur die Werke von Dieter Medicus und eben Reinhard Bork aus Hamburg. Darin wurden insbesondere die Änderungen der europarechtlichen Grundlagen und relevanten Neuerungen des Verbraucherschutzrechts sowie zahlreiche neue Literatur und Rechtsprechung berücksichtigt. Im Gegensatz zu den meisten anderen Lehrbüchern zum Allgemeinen Teil des BGB bietet dieses Werk weitaus mehr als nur eine "Einführung" in das Rechtsgebiet. Studierende, die sich nicht auf das dünne Eis eines Kurzlehrbuchs oder gar Skripts begeben wollen, sind mit diesem Titel sehr gut beraten.

Dieser Band ist Teil der Reihe "Lehrbücher des Privatrechts", die moderne Didaktik und wissenschaftlichen Anspruch gleichermaßen als prägende Faktoren vereinen. Ziel ist nicht, enzyklopädische oder kommentarartige Vollständigkeit zu erreichen, sondern vielmehr den Stoff repräsentativ zu veranschaulichen mit dem Ziel, die Fundamente herauszuarbeiten und die großen Linien unserer Privatrechtsordnung aufzuzeigen. Bork stellt die grundlegenden Institutionen des Zivilrechts dar und wendet sich damit an beginnende und fortgeschrittene Studierende; sowie an Wissenschaftler und Praktiker, die sich vertieft mit den Fragen des Privatrechts befassen wollen.

Als anfängliche Standortbestimmung wird im ersten Teil das Bürgerliche Gesetzbuch als Element der Privatrechtsordnung samt historischer Entstehungsgeschichte und folgender Entwicklung dargestellt. Zu empfehlen ist gerade für Studienanfänger das Kapitel zu den Grundwertungen des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Rn. 98 ff.), deren Kenntnis entscheidend zum Verständnis der Rechtsanwendung beiträgt. Der zweite Teil umreißt die Rechtssubjekte (natürliche und juristische Personen), während der folgende Teil die Rechtsobjekte zum Gegenstand hat. Bevor sich das Buch ab dem 6. Teil der Rechtsgeschäftslehre mit allen seinen kleinen Verflechtungen zuwendet, gilt es zuvor noch ein wichtiges Strukturprinzip zu begreifen (Rn. 278 ff.): das System von Anspruch (als Unterfall eines subjektiven Rechts) und Gegenanspruch (Einwendungen, Einreden). Beeindruckend ist dabei, wie Bork trotz der Komplexität nie den roten Faden verliert, sondern sich strikt an seine Untergliederung hält.

Nach den Einzelheiten der Rechtsgeschäftslehre schließt das Buch mit den Besonderheiten des Verbraucherschutzrechts. Ein Paragraphenregister und Stichwortverzeichnis erleichtern das Auffinden bestimmter Problematiken.

Zweifellos ist die Darstellung keine leichte Kost, sondern liegt auf hohem wissenschaftlichen Niveau. Das ist nicht zuletzt der Abstraktheit des Allgemeinen Teils geschuldet, verstärkt durch viel Raum für unterschiedliche Ansichten in Literatur und Rechtsprechung. Welcher Meinung der Autor folgt, und aus welchen Gründen, bleibt dabei zu keiner Zeit im Dunkeln. Unterstrichen wird der hohe wissenschaftliche Anspruch durch unzählige Verweise auf weiterführende Literatur. So beginnen einige Kapitel mit dreiseitigem Literaturverzeichnis, alphabetisch nach Verfasser sortiert. Dies kann stellenweise nützlich sein; es bleibt aber fraglich, ob es sinnvoller gewesen wäre, die Verweise zu gewichten.

In dieser 3. Auflage wurden die Änderungen durch den Vertrag von Lissabon, die Rom-I-VO, die Verbraucherkreditrichtlinie sowie die Novellierung des Versicherungsvertragsgesetzes berücksichtigt. Darüber hinaus finden auch in dieser Auflage wieder die für den Allgemeinen Teil relevanten Besonderheiten des Verbraucherschutzrechts Beachtung.

Fazit: Klar strukturiert und sprachlich prägnant schweift er nie vom vorgegebenen Pfad ab, sondern erfüllt das abstrakte Thema mit Leben. Einmal durchgearbeitet, ist der Grundstein für überdurchschnittliche Noten im Zivilrecht gelegt.

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