Medicus - Allgemeiner Teil des BGB

Das Großlehrbuch von Dieter Medicus zum Allgemeinen Teil des BGB zählt zu den wichtigsten Werken zu diesem Abschnitt, wohl wissend, dass der Stoff wegen seiner Abstraktheit für Erstsemester denkbar schlecht geeignet ist. Ohne solide Kenntnisse des Allgemeinen Teils ist jedoch die juristische Karriere schon gefährdet, noch bevor sie überhaupt richtig angefangen hat. Im 1. Buch des BGB sind überwiegend die "vor die Klammer" gezogenen allgemeinen Regeln enthalten. Deren Bedeutung ergibt sich aber weithin erst aus der Anwendung auf die besonderen Problemlagen des Schuld- und Sachenrechts. Jedes Lehrbuch des Allgemeinen Teils ist daher zu Übergriffen auf den Stoff der Besonderen Teile des BGB gezwungen. Denn "Rechtsgeschäft" und "Vertrag" sind ganz unanschauliche, hoch abstrakte Oberbegriffe, mit denen sich keine Beispiele bilden lassen.

Gerade dieser Umstand überfordert viele Studienanfänger, da sie sich mit vielen bisher unbekannten Problemen konfrontiert sehen. Anders als in anderen (kürzeren) Lehrbüchern ist dieser Vorgriff aber durchaus beabsichtigt, um Querverbindungen zwischen Allgemeinem und Besonderem Teil herauszuarbeiten und transparent zu machen. Dies soll der Gefahr vorbeugen, dass die Zusammenhänge auch im Fortgang der Ausbildung unerkannt bleiben und deshalb das Zivilrecht nicht wirklich verstanden wird.

Die Darstellung eignet sich somit vor allem für Studierende der fortgeschrittenen Semester. Dem Anspruch eines Großlehrbuchs folgend, geht Medicus auch auf praktisch weniger relevante Probleme und Meinungsstände ein, die aber in Hausarbeit oder Praxis durchaus Teil der Problemstellung sein könnten.

Schon die Einführung bietet einen komplexen Überblick der Rechtsordnung in Deutschland mit Bezügen zum Römischen Recht und stellt bereits erste Verbindungen zwischen dem Allgemeinen und dem Besonderen Teil des BGB her. Der anschließende Abschnitt widmet sich den Instrumenten des Privatrechts, inbesondere dem Anspruchssystem.

Den wichtigsten Teil der Abhandlung nimmt mit über 300 Seiten die Rechtsgeschäftslehre ein. Besonderes Augenmerk liegt dabei auf dem Trennungs- und Abstraktionsprinzip, dem "Herzstück" des Allgemeinen Teils. Unendlich viele Studierende sind an diesem Grundsatz schon verzweifelt; trotzdem gelingt Medicus die Darstellung äußert gut. Rechtspolitischen Bedenken gegen das Abstraktionsprinzip, die in der Praxis freilich keine Rolle spielen, tritt der Autor als Verfechter dieser Systematik deutlich entgegen. Vielleicht auch deshalb hatte Medicus einen erheblichen Anteil an der Schuldrechtsmodernisierung im Jahr 2002.

Erfreulicherweise wurde die Kritik zur Vorauflage berücksichtigt, so dass nun der Textfluss nicht mehr durch störende Einschübe von Literatur und Rechtsprechung unterbrochen wird; diese wurden nun in die Fußnoten verschoben.

Der "große" Medicus bildet ein unverrückbares Fundament für den Allgemeinen Teil des BGB, das sowohl Studierenden höherer Semester wie auch Referendaren und Praktikern ein tragfähiges Wissensgerüst vermittelt und auch bei komplexen Problemkonstellationen keinerlei Fragen offen lässt.

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